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Preisangaben bei 0180-Rufnummern
Am 1. März 2010 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen bezüglich der Informationspflicht in der Werbung und Darstellung von 0180-Rufnummern. Bisher hat es gereicht, lediglich die Festnetzpreise mit der 0180 Rufnummer zu nennen. So reichte es vollkommen aus zu schreiben: 14ct./Min., Mobilfunk abweichend Ab dem 1. März müssen auch die [...]
weiterlesen- 3. November 2009
- Phillip Wölfel
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