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Preisangaben bei 0180-Rufnummern

Am 1. März 2010 tritt das neue  Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen bezüglich der Informationspflicht in der Werbung und Darstellung von 0180-Rufnummern.

Bisher hat es gereicht, lediglich die Festnetzpreise mit der 0180 Rufnummer zu nennen. So reichte es vollkommen aus zu schreiben:

14ct./Min., Mobilfunk abweichend

Ab dem 1. März müssen auch die Obergrenzen der Mobilfunkverbindungen ausgewiesen werden. Anbei eine allgemeingültige Empfehlung:


0180-1XXXXXX
Festnetzpreis 3,9 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.


0180-2XXXXXX
Festnetzpreis 6ct./Anruf,  Mobilfunkpreis max 42 ct./Min.


0180-3XXXXXX
Festnetzpreis 9 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.


0180-4XXXXXX
Festnetzpreis 20ct./Anruf,  Mobilfunkpreis max 42 ct./Min.


0180-5XXXXXX
Festnetzpreis 14 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.

Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

  • 3. November 2009
  • Phillip Wölfel

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