Preisangaben bei 0180-Rufnummern
Am 1. März 2010 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen bezüglich der Informationspflicht in der Werbung und Darstellung von 0180-Rufnummern.
Bisher hat es gereicht, lediglich die Festnetzpreise mit der 0180 Rufnummer zu nennen. So reichte es vollkommen aus zu schreiben:
14ct./Min., Mobilfunk abweichend
Ab dem 1. März müssen auch die Obergrenzen der Mobilfunkverbindungen ausgewiesen werden. Anbei eine allgemeingültige Empfehlung:
0180-1XXXXXX
Festnetzpreis 3,9 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.
0180-2XXXXXX
Festnetzpreis 6ct./Anruf, Mobilfunkpreis max 42 ct./Min.
0180-3XXXXXX
Festnetzpreis 9 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.
0180-4XXXXXX
Festnetzpreis 20ct./Anruf, Mobilfunkpreis max 42 ct./Min.
0180-5XXXXXX
Festnetzpreis 14 ct./Min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./Min.
Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr!
- 3. November 2009
- Phillip Wölfel